Leistungen

In vielen Rechtsordnungen bietet eine öffentliche Urkunde die höchstmögliche rechtliche Sicherheit. Die Errichtung öffentlicher Urkunden (Beurkundung) steht daher nur einem bestimmten Kreis von Personen und Amtsstellen zu. Der Notar ist vom Fürstentum Liechtenstein damit betraut, öffentliche Urkunden in gesetzlicher Form in dem dafür vorgesehenen Verfahren zu errichten. Ein solcher Vorgang ist gesetzlich bei bestimmten Rechtsgeschäften mit besonderer Bedeutung vorgesehen, etwa bei der Gründung bestimmter Rechtsträger (insbesondere Aktiengesellschaften, Stiftungen) oder der Abänderung ihrer Statuten oder bei der Übertragung von Grundeigentum.

Das liechtensteinische Notariatsgesetz erlaubt es dem Notar auch, Urkunden nach ausländischem Recht zu errichten. Dies ist zulässig, wenn der Notar die zu beurkundenden Rechtshandlungen versteht, in der Lage ist, sie den Parteien zu erläutern, einen Überblick über das ausländische Recht hat und somit das zu beurkundende Rechtsgeschäft im Hinblick auf seine Vereinbarkeit mit dem ausländischen Recht überprüfen kann. Bei Bedarf kümmern wir uns auch um die Bereitstellung von Stellvertretern, sofern persönliche Anwesenheit der Beteiligten bei der Beurkundung nicht möglich oder nicht gewünscht ist.

Es ist weiters zulässig und im internationalen Rechtsverkehr gängig, rechtserhebliche Tatsachen und Rechtsverhältnisse zu beurkunden, wenn an deren Belegung ein schutzwürdiges Interesse besteht und deren rechtliche Bedeutung vom Notar überblickt wird, etwa das Vorliegen eines Vertretungsverhältnisses und die Aktionärs- oder Begünstigtenstellung einer Person.

Daneben können gerichtlich vollstreckbare Urkunden errichtet werden, die eine rasche Vollstreckung ohne vorgängiges gerichtliches Titelverfahren ermöglichen.

Wir besorgen bei Bedarf, vor allem im internationalen Rechtsverkehr, die Anbringung einer sog. Haager Apostille, welche als Legalisation zur Vorlage der Urkunde vor ausländischen Behörden bestimmter Staaten erforderlich ist.

Selbstverständlich stehen wir auch für Beglaubigungen zur Verfügung, etwa von Unterschriften, wobei es sich um die Bestätigung der Echtheit handelt.

Über Uns

Dr. Fabian Rischka war im Anschluss an die rechtswissenschaftlichen Studiengänge an der Paris Lodron Universität Salzburg (Dr. iur.) und an der Universität Wien (Juridicum, LL.M.) und nach Absolvierung der obli­gatorischen Gerichtspraxis ab 2009 in einer öster­reichischen Rechtsanwaltskanzlei mit Schwerpunkten auf verschiedenen Rechtsgebieten tätig. Während dieser Zeit legte er die Rechtsanwaltsprüfung «mit sehr gutem Erfolg» ab (2012).

Ab 2013 wirkte Dr. Fabian Rischka als Rechtsanwalt zunächst in Österreich, ehe er sich  2018 einer Rechtsanwaltskanzlei in Schaan, Liechtenstein, anschloss. Seit 2023 ist Dr. Fabian Rischka für eine Rechtsanwaltkanzlei in Vaduz tätig.

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